Dienstag, 28. September 2010

Wohneigentumsförderung nicht nur für Arbeitnehmer

Auch für nicht abhängig Beschäftigte macht es Sinn, sich mit Möglichkeiten der staatlichen Wohnungsbauförderung bei einer anstehenden Baufinanzierung zu beschäftigen. Während die staatliche Wohneigentumsförderung zum Teil an Einkommensgrenzen gekoppelt ist (Bausparen) oder grundsätzlich eine Rentenversicherungspflicht voraussetzt (Wohn-Riester), können zinsgünstige Förderdarlehen der öffentlichen Hand auch durch beruflich Selbstständige genutzt werden. Eine Zusammenarbeit mit spezialisierten unabhängigen Finanzdienstleistern kann durch zusätzliche Rabatte auf die Programmkonditionen zu einer weiteren Ersparnis führen.

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Freitag, 24. September 2010

Was kosten Sondertilgungen?

Grundsätzlich lohnen sich Sondertilgungen, egal, ob es sich um einen kleinen Ratenkredit oder eine Immobilienfinanzierung handelt, immer dann, wenn keine Alternative für die Geldanlage zur Verfügung steht, die eine risikolose Rendite erwirtschaftet, die über dem Effektiven Jahreszins der in Anspruch genommenen Kredite liegt. Praktisch finden sich nie bessere Alternativen als Sondertilgungen. Allerdings ist darauf zu achten, dass hierfür keine Vorfälligkeitsentschädigung von dem betreffenden Kreditinstitut in Rechnung gestellt wird. Dieses Entgelt wird grundsätzlich berechnet bei einem Darlehen mit einer Festzinsvereinbarung, wie sie bei einer Baufinanzierung üblich ist. Es stellt einen Ausgleich für den Zinsschaden dar, den die Bank dadurch erleidet, dass sie Kreditmittel unplanmäßig vorzeitig zurück erhält und diese nur zu niedrigeren Zinssätzen neu anlegen kann. Allerdings hat der intensive Wettbewerb unter den Banken und Sparkassen dazu geführt, dass vielfach die Möglichkeit besteht, für einen bestimmten, meist gedeckelten Betrag je Kalenderjahr flexibel zusätzliche Tilgungsleistungen erbringen zu dürfen. Das Kreditinstitut verzichtet hierbei auf eine Kündigungsfrist für die Beträge in Höhe der Sondertilgung. Der Kunde hat somit das Recht, aber nicht die Pflicht, die Entschuldung der Immobilie nach eigenem Ermessen zu forcieren. Bei einer Neufinanzierung oder Anschlussfinanzierung lohnt es sich somit, auch die Möglichkeit von kostenlosen Sondertilgungen als Kriterium bei einem Vergleich mehrerer Angebote heranzuziehen.

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Dienstag, 21. September 2010

Finanzierungen über den Dispo meiden!

Finanzierungen über den Dispositionskredit auf dem privaten Girokonto sind bequem und unbürokratisch, aber viel zu teuer. Für den Dispo werden in aller Regel deutlich zweistellige Zinssätze in Rechnung gestellt. Es empfiehlt sich daher, nur im Ausnahmefall und für kurze Zeiträume eine Inanspruchnahme vorzunehmen. Steht hingegen eine größere Anschaffung bevor oder befindet sich das Girokonto dauerhaft im Soll, lässt sich viel Geld dadurch sparen, dass man einen Ratenkredit aufnimmt bzw. in diesen umschuldet. Allerdings schließt man nur dann bei seiner Hausbank ab, nachdem man sich vergewissert hat, dass diese auch ein günstiges Angebot unterbreitet hat. Man sollte im Vorfeld in jedem Fall einen entsprechenden Vergleich vornehmen. Bei der Einholung der obligatorischen Schufa-Auskunft zu diesem Zweck ist darauf zu achten, dass hierbei das Merkmal “Anfrage Konditionen“ verwendet wird, nicht etwa “Anfrage Kredit“. Ansonsten würde (wenn der Kunde an dem jeweiligen Kredit letztlich aufgrund zu hoher Zinsen kein Interesse zeigt) für Dritte der Eindruck entstehen können, der Kunde hätte sich um einen Kredit bemüht, diesen jedoch nicht erhalten. Neben den reinen Kreditkosten (Zinsen und Gebühren) ist bei einem Vergleich der Konditionen auch zu berücksichtigen, inwieweit der Kredit bei Bedarf durch kostenlose Sondertilgungen schneller oder vollständig vorzeitig zurückgeführt werden kann.

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Freitag, 17. September 2010

Welche private Rentenversicherung?

Annähernd jede Versicherungsgesellschaft bietet private Rentenversicherungen für den langfristigen Vermögensaufbau bzw. die private Altersvorsorge an. Grundsätzlich kann man unterscheiden zwischen der “klassischen“ Rentenversicherung, bei der das Versicherungsunternehmen die Geldanlage nach meist konservativen Gesichtspunkten vornimmt, und Fondspolicen. Hierbei werden die Sparbeiträge des Anlegers in Fonds investiert. Fonds bieten grundsätzliche tendenziell höhere Renditechancen, beinhalten allerdings im Gegenzug auch höhere Risiken. Diese kann man durch Wahl konservativerer Fonds, rechtzeitige Umschichtungen vor Vertragsende, Wertsicherungsfonds oder Garantiefonds reduzieren bzw. minimieren. Oder man entscheidet sich für UWP. Die Abkürzung steht für Unitised With Profits. Es handelt sich um eine besondere Variante einer fondsgebundenen Rentenversicherung, die mit einem Garantiekonzept und einer garantierten Mindestverzinsung ausgestattet ist, obwohl die Geldanlage in einem chancenorientierten gemischten Fonds mit einer hohen Aktienquote erfolgt. Da die Policen zudem preisgünstig hinsichtlich der Kosten sind, ist die Ablaufleistung im Vergleich zu anderen Versicherungen sehr hoch.

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Ratenkredit

Der Ratenkredit ist ein klassischer Kredit. Sein Bestandteil ist eine gewisse Kreditsumme, welche der Kreditnehmer zu vorher festgesetzten Konditionen erhält. Hat der Kreditnehmer die Auszahlung erhalten, muss er die Kreditsumme zuzüglich der anfallenden Zinsen in monatlich gleichbleibenden Raten innerhalb der festgelegten Laufzeit zurückzahlen.

Ein Ratenkredit wird oft in Anspruch genommen, um einen finanziellen Engpass zu überwinden. Weiterhin kann man sich mit ihm auch größere Wünsche erfüllen, für die das eigene Vermögen zurzeit nicht ausreicht. Ein Ratenkredit wird einem nicht kostenlos zur Verfügung gestellt. Vielmehr hat man zu der ausgezahlten Summe noch Zinsen, eine Bearbeitungsgebühr und nicht selten auch eine Risikoversicher-ung zu zahlen. Deshalb sollte man sich vor der Aufnahme eines Ratenkredites Gedanken darüber machen, ob sich der Ratenkredit für einen lohnt. Einen Nutzen wird man aus einem Ratenkredit nur dann ziehen können, wenn dieser auch für einen rentabel ist. Es gibt eine Vielzahl von Kreditangeboten, die zum Teil große Unterschiede bei den Nebenkosten aufweisen. Hier lohnt sich unbedingt ein ausführlicher Vergleich der Angebote, da man dadurch viel Geld sparen kann. Ein guter Tipp kann es sein, sich die Angebote der Direktbanken im Internet anzuschauen. Sie können ihre Ratenkredite günstiger anbieten, als die Filialen vor Ort. Insgesamt muss aber gesagt werden, dass durch den hart umkämpften Markt ein großes Angebot besteht, aus dem es nicht schwer fallen sollte, ein für sich günstiges Angebot auszuwählen. In jedem Fall ist der Ratenkredit der am häufigsten in Anspruch genommene Kredit, was besonders daran liegt, dass er zum einem relativ günstig wie zum anderen auch leicht zu handhaben ist.

Um einen Ratenkredit zu erhalten, wird der Kreditgeber die Bonität des Kunden prüfen. Es kann dabei vorkommen, dass diese als unzureichend bewertet wird. Durch Hinzunahme eines zweiten Kreditnehmers, langläufig auch Bürge genannt, oder auch durch die Stellung von werthaltigen Sicherheiten kann diese unzureichende Bewertung verbessert werden. Einfach verhält es sich zum Beispiel bei der Finanzierung eines Kraftfahrzeuges. Der Kreditgeber verlangt hier die Sicherungsübereignung des Fahrzeuges.

Der Ratenkredit muss nicht immer in der festgesetzten Zeit zurückgezahlt werden. Vielmehr hat der Kreditnehmer auch das Recht, ihn früher abzulösen, sollte er dazu in der Lage sein. Dabei müssen dann allerdings bestimmte Fristen eingehalten werden. Der Kreditnehmer kann den Gesamtbetrag erst nach einer Frist von sechs Monaten zurückzahlen und muss in manchen Fällen dem Kreditgeber eine Vorfällig-keitsentschädigung leisten. In jedem Fall fallen die gesamten Bearbeitungsgebühren mit an. Auch ein Widerruf ist berechtigt. Dieser Widerruf muss innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages ausgesprochen werden. Da das Darlehen dann meistens schon ausgezahlt wurde, ist dieses im gleichen Zuge umgehend zurückzuzahlen. Nutzen Sie auch die kostenlosen Finanzierungsrechner.

Mittwoch, 15. September 2010

Immobilien bei bauinfotipps.de

Eine Immobilie ist ein Grundstück oder Bauwerk (Gebäude/Wohnung) In der Wirtschaftsprache bezeichnet man die Immobilie auch als „unbewegliches Sachgut“. Meint eine Immobilie „nur“ ein Grundstück, wird dieses auch Liegenschaft genannt. Für Immobilien gibt es eine Reihe an Unterbegriffen, die diese nach ihrer Nutzung unterscheiden.

So ist zum Beispiel mit einer Gewerbeimmobilie ein Gebäude gemeint, das ausschließlich oder überwiegend für gewerbliche Zwecke genutzt wird. Spricht man von einer Sozialimmobilie, handelt es sich um Gebäude, in denen alles für zum Beispiel Erkrankte getan wird. Es sind dann Gesundheitsimmobilien wie Krankenhäuser und Kliniken. Die Sozialimmobilie im noch engeren Sinn ist ein Gebäude, in dem alte, behinderte, pflegebedürftige oder schwerstkranke sowie sterbende Menschen betreut werden. Darunter fallen dann Altenwohnheime und Pflegeheime. Weiterhin gehören zu den Sozialimmobilien noch Kinder und Jugendheime oder auch Obdachlosenheime.

Neben der Gewerbeimmobilie und der Sozialimmobilie gibt es noch die Spezialimmobilie, auch Sonderimmobilie genannt. Dieser Begriff umschreibt ein Gebäude, das speziell für eine bestimmte Nutzung errichtet wurde. In diese Kategorie fallen zum Beispiel Bahnhöfe, Kraftwerksgebäude oder Hotels. Dient ein Gebäude reinen Wohnzwecken, so handelt es sich um eine Wohnimmobilie.

Damit eine Immobilie zum Eigentum wird, müssen drei Schritte vollzogen werden. Der erste Schritt ist die Erstellung eines notariell beurkundeten Kaufvertrages. Im zweiten Schritt muss die Einigung über den Eigentumsübergang notariell beurkundet werden und im dritten Schritt wird der neue Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Im Falle einer Immobilienfinanzierung ist es üblich, dass sich der Kreditgeber mit ins Grundbuch eintragen lässt. Dieser Eintrag sichert ihn gegen das Risiko des Forderungsausfalles ab. Sollte der Kreditnehmer das Darlehen nicht weiter bedienen können, steht es dem Kreditgeber durch diesen Eintrag frei, die Immobilie zum Beispiel zu versteigern.

Eine Immobilie in Verbindung mit dem Grundstück ist ein „nicht vermehrbares Gut“. Grundstücke sind daher resistent gegen Inflation. Langfristig hat ihr Wert sogar steigende Tendenz. Das auf dem Grundstück befindliche Gebäude mag mit den Jahren einer gewissen Wertminderung unterliegen. Ein wichtiger Faktor für eine Wertminderung ist in jedem Fall die Abnützung. Durch Investitionen in die Sanierung und Modernisierung seiner Immobilie kann man so einem Werteverlust vorbeugen. Eine Immobilie gilt immer noch als eine sichere Anlage. Besonders dann, wenn die Mietersparnis dementsprechend hoch ist, dass sie alle zukünftig anfallenden Kosten ausgleichen kann.

Lebens- oder Rentenversicherung?

Bei einer Lebensversicherung tritt der Versicherungsfall beim Tod der versicherten Person ein. Eine Risiko-Lebensversicherung sichert genau dieses Risiko finanziell ab. Aus diesem Grund ist sie insbesondere in Zusammenhang mit einer Baufinanzierung oftmals eine empfehlenswerte Versicherung, um im Falle eines Falles einer Zwangsverwertung der Immobilie begegnen zu können. Eine kapitalbildende Lebensversicherung, auch Kapitallebensversicherung genannt, beinhaltet darüber hinaus noch einen Sparvertrag zum Vermögensaufbau. Man schlägt somit auf den ersten Blick zwei Fliegen mit einer Klappe. Dies ist bei näherem Hinsehen in aller Regel jedoch ein teures Unterfangen. Bessere Ergebnisse in Form eines günstigeren Preis-Leistungs-Verhältnisses lassen sich in aller Regel durch Trennung von Risikoabsicherung und Geldanlage erzielen, beispielsweise durch Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung und einer privaten Rentenversicherung.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, dann klicken Sie einfach auf Versicherungen Kiel.

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Montag, 13. September 2010

Wohn-Riester

Durch die Eigenheimrente (besser bekannt als “Wohn-Riester“) besteht die Möglichkeit, die staatlichen Zulagen direkt in die Immobilienfinanzierung als Sondertilgungen einfließen zu lassen. Dies führt zu einer schnelleren Entschuldung. Im Vergleich zu anderen Möglichkeiten, die Riester bietet (Rentenversicherung, Fondssparplan, Banksparplan) lohnt sich Wohn-Riester unter sonst gleichen Umständen umso mehr, je höher sich die Zinsbelastung für das Wohn-Riester-Darlehen darstellt. Besonderheiten für die Berechtigung auf die staatliche Förderung gibt es im Vergleich zu den anderen Varianten der Riester-Rente nicht. Förderberechtigt sind – ohne Einkommensgrenzen – (neben Beamten und sonstigen Empfängern von Besoldungsbezügen) alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer. Wer nicht förderberechtigt ist, zum Beispiel Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht oder Hausfrauen, wird darüber hinaus allerdings auch begünstigt, sofern der förderberechtigte Ehegatte einen eigenen Riester-Vertrag abschließt und bespart. Die staatliche Altersvorsorgezulage beläuft sich auf bis zu 154 € jährlich je Zulageberechtigten. Darüber hinaus werden für Kinder, gekoppelt an den Kindergeldanspruch, zusätzlich bis zu 185 € bzw. 300 € (ab 2008 Geborene) gewährt. Wohn-Riester lohnt sich somit besonders für kinderreiche Familien.

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